Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die gewerbliche Zimmervermietungsleistung der Vermieterin, Hannelore Kampitz, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerin, nachfolgend Dame. Den jeweiligen Leistungsempfänger dürfen wir als Gast bezeichnen.
Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.
Die Vermieterin überlässt gegen Entgelt Räumlichkeiten an die Dame im Rahmen eines Mietvertrages. Im gesonderten Auftrag der Damen beantwortet die Vermieterin oder von ihr beauftrage Mitarbeiterinnen Anfragen von Gästen, empfängt und verabschiedet diese und führt Gesundheitskontrollen (Fieber messen, Kontrolle des Impfnachweises etc.) durch, so dies erforderlich ist.
Die gegenüber dem Gast zu erbringende korrekte Leistung durch die Dame ist nicht Bestandteil des Mietvertrages mit der Vermieterin.
Die Ausgestaltung der sexuellen Dienstleistungen sowie die Preise dafür wird ausschließlich zwischen der Dame und dem Gast in eigener Verantwortung festgelegt.
Die Dame kann die Vermieterin gesondert mit der Einstellung von Bildern und / oder Texten auf der Homepage www.nixenkuss.de beauftragen.
Die Bilder stammen von der Dame. Der Text stammt entweder von der Dame selber oder beruht inhaltlich auf ihren Angaben der Vermieterin oder einer ihrer Mitarbeiterin gegenüber.
Die Vermieterin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben oder Übereinstimmung der Bilder mit der Dame. Urheberrechte der Dame bleiben unberührt.
Für die Zimmerüberlassung wird kein gesondertes Entgelt an den Gast berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Gast und der Dame direkt vereinbart und abgerechnet.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Augsburg.
Art und Umfang der von der Dame gegenüber dem Gast geschuldeten vertraglichen Leistungen werden in eigener Verantwortung zwischen diesen festgelegt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zwischen der Vermieterin und dem Gast wird kein Vertragsverhältnis begründet. Soweit die Vermieterin oder eine von der Vermieterin beauftragte Person Leistungen gegenüber dem Gast erbringt, so handelt diese ausschließlich im Auftrag der Dame.
Das jeweilige Entgelt, welches der Gast der Dame zu zahlen hat, bezieht sich ausschließlich auf die von der Dame zu erbringenden Leistungen.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Augsburg.